Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Frankfurt am Main ist bemüht, die Kampagnenwebsite www.engagement-ffm.de barrierearm zugänglich zu machen. Ziel ist es, die Inhalte zum Jahr des Engagements Frankfurt 2026 für möglichst viele Menschen – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder der Nutzung assistiver Technologien – zugänglich zu gestalten.
Die Website wurde unter Berücksichtigung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, konzipiert und technisch umgesetzt.
Rechtsgrundlage sind das Hessische Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils geltenden Fassung.
Diese Erklärung wurde am 09.03.2026 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0
Diese Website ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0.
Die Website befindet sich aktuell noch im Aufbau. Einzelne Templates, Module und Inhalte werden schrittweise ergänzt und geprüft. Eine abschließende interne Bewertung der Barrierefreiheit kann daher erst nach vollständiger Fertigstellung aller Inhalte erfolgen.
Eine teilweise automatisierte Prüfung wurde während der Entwicklung durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass automatisierte Prüfungen nur einen Teil möglicher Barrieren erfassen. Eine vollständige Bewertung erfordert zusätzliche manuelle Tests sowie Prüfungen mit assistiven Technologien.
Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierearmut
Im Rahmen der technischen Umsetzung wurden unter anderem folgende Maßnahmen realisiert:
- semantisches HTML5 und logisch aufgebaute Seitenstruktur
- konsistente Überschriftenhierarchie
- unterstützender Einsatz von ARIA-Attributen
- grundlegende Tastaturbedienbarkeit
- sichtbare Fokuszustände für interaktive Elemente
- logische Tab-Reihenfolge
- ausreichend große Touch- und Klickflächen
- gut lesbare, skalierbare Typografie (Textvergrößerung bis 200 % ohne Funktionsverlust)
- Berücksichtigung ausreichender Farbkontraste gemäß WCAG 2.1 AA
- technische Möglichkeit zur Pflege von Alternativtexten für Bilder
Die nachhaltige Barrierefreiheit einzelner Inhalte hängt teilweise von der redaktionellen Pflege ab (z. B. Alternativtexte, Überschriftenstruktur oder sprachliche Verständlichkeit).
Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache
Die Kampagnenwebsite stellt zentrale Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS) sowie in Leichter Sprache zur Verfügung.
Umgesetzt wurden insbesondere:
- Gebärdensprachvideos (DGS) zu
- den wesentlichen Inhalten der Website,
- der Navigation,
- sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit
- Untertitelung der Gebärdensprachvideos
- Texte in Leichter Sprache zu
- den Inhalten der Website,
- der Navigation,
- der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gebärdensprachvideos wurden mit staatlich geprüften DGS-Dolmetscher:innen produziert und gemäß den Anforderungen der BITV 2.0, der WCAG 2.1 sowie unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 17100 qualitätsgesichert umgesetzt.
Alle Videos werden selbst gehostet und sind mit Untertiteln versehen.
Noch nicht vollständig barrierefreie Inhalte
Da sich die Website noch im Aufbau befindet, können einzelne Inhalte oder Funktionen derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein.
Dazu können insbesondere gehören:
- ein noch nicht final implementiertes Kontaktformular
- einzelne redaktionelle Inhalte, bei denen Alternativtexte oder Strukturierungen ergänzt werden
- zukünftig eingebundene Videos ohne Untertitelung
- Kontraste in extern eingebundenen Grafiken oder Logos von FördergeberInnen
Nach Abschluss der technischen und redaktionellen Arbeiten erfolgt eine erneute interne Prüfung.
Unverhältnismäßige Belastung
Eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der geltenden Barrierefreiheitsbestimmungen liegt derzeit nicht vor.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung dieser Website aufgefallen?
Dann wenden Sie sich bitte an:
Büro des Oberbürgermeisters
Stabstelle Bürgerinnen- und Bürgerbüro, Ehrenamt und Deutscher Städtetag
ehrenamt@stadt-frankfurt.de
069 212 38614
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite und bei welcher Funktion die Barriere aufgetreten ist.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle nach dem Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz wenden.
Die Durchsetzungsstelle unterstützt bei Konflikten zum Thema digitale Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen.
Die zuständige Stelle finden Sie hier: