Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?

Ein großer Teil der Internet-Seite ist barrierefrei.
Denn: Die Internet-Seite hat man nach bestimmten Regeln erstellt.
Das sind Regeln, damit eine Internet-Seite barrierefrei wird.

Die Regeln heißen: WCAG 2.1.
WCAG bedeutet auf Deutsch:
Regeln für barrierefreie Internet-Inhalte.

Auch diese Gesetze sind wichtig:

  • Verordnung für barrierefreie Informations-Technik. Kurz: BITV 2.0
  • Hessisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

 

Es gab auch Prüfungen der Internet-Seite:

  • automatische Tests mit Computer-Programmen.
    Hier gab es keine Fehler.
  • Prüfungen durch Menschen
  • Prüfung der Bedienung mit der Tastatur.
    Hier funktioniert alles.

Die Internet-Seite zum Jahr der Freiwilligen-Arbeit in Frankfurt erfüllt die meisten Regeln:

  • der BITV 2.0 und
  • der WCAG 2.1 in der Stufe AA.

 

Was wurde für Barrierefreiheit gemacht?

Bei der Entwicklung der Internet-Seite hat man auf viele Dinge geachtet.
Zum Beispiel:

Aufbau und Bedienung

  • Die Seiten sind logisch aufgebaut.
  • Überschriften sind klar unterteilt.
  • Die Bedienung mit der Tastatur funktioniert.
  • Es gibt Links zurück zur Navigation.
  • Schalt-Flächen sind groß genug zum Klicken oder Tippen.

Schrift und Lesbarkeit

  • Die Schrift ist gut lesbar.
  • Die Schrift kann man vergrößern: bis zu 200 Prozent.
  • Der Abstand zwischen Zeilen und Absätzen ist gut.
  • Farben haben genügend Kontrast.


Unterstützung für Screenreader

Screenreader sind Programme.
Sie lesen Texte auf einer Internet-Seite vor.

Bilder, Videos und Audio

  • Screenreader können Texte zu Bildern vorlesen.
  • Videos haben Untertitel.
    Das heißt: In Videos läuft der Text zum Nachlesen mit.
  • Videos und Audio kann man einfach anklicken.
  • Bewegte Elemente starten nicht

Manche Dinge hängen auch davon ab,
wie Inhalte später auf die Internet-Seite eingefügt werden.

Zum Beispiel:

  • ob man beschreibende Texte zu Bildern einfügt.
  • ob die Texte leicht sind.

Gebärdensprache und Leichte Sprache

Wichtige Inhalte der Internet-Seite gibt es auch in:

  • Deutscher Gebärdensprache
  • Leichter Sprache

Es gibt Videos in Gebärdensprache zu:

  • wichtigen Inhalten der Internet-Seite
  • der Navigation
  • der Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Videos haben Untertitel.

Inhalte, die man noch verbessern könnte

Einige Inhalte sind noch nicht ganz barrierefrei.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Texte, die Bilder beschreiben
  • Überschriften
  • Link-Texte
  • Farb-Kontraste
  • Untertitel bei neuen Videos

Diese Dinge kann man noch verbessern.

Hinweis zu einem externen Dienst

Die Anmeldung zum Newsletter ist ein externer Dienst.
Das bedeutet:
Der Dienst gehört nicht zu unserer Internet-Seite.

Die Anmeldung öffnet sich in einem neuen Internet-Fenster.

Für die Barrierefreiheit von der Newsletter-Anmeldung ist die Stadt Frankfurt nicht verantwortlich.

Rückmeldung und Kontakt

Gibt es Probleme mit der Barrierefreiheit auf dieser Internet-Seite?
Dann melden Sie sich bitte bei uns:

Büro vom Oberbürgermeister
E-Mail: ehrenamt@stadt-frankfurt.de
Telefon: 069 212 38614

Bitte schreiben Sie uns genau:

  • was es für ein Problem gibt
  • auf welcher Seite das Problem ist.

Schlichtungs-Stelle

Wenn Sie eine Antwort bekommen, die Ihnen nicht gefällt:
Dann können Sie sich an eine Schlichtungs-Stelle wenden.

Eine Schlichtungs-Stelle hilft bei Problemen mit Barrierefreiheit im Internet.
Sie unterstützt Menschen mit Behinderungen bei Konflikten mit öffentlichen Stellen.

Die Grundlage dafür ist:
das Hessische Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist vom 30.03.2026.